Schwerpunkte
Vor dem Hintergrund meiner eigenen Erfahrungen als Berater, Selbstständiger/
ehemaliger Freiberufler und meiner wissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Laufbahn habe ich mich auf folgende Kundengruppen spezialisiert:
Gründung aus der Arbeitslosigkeit (SGB II und XII)
Gründungsvorhaben von Menschen mit Migrationshintergrund / Migranten
Positionierung ausländischer Geschäftsideen in Deutschland
Gründung „aus der Hochschule“ heraus, auch in Forschung und Wissenschaft
Freiberufler
Portfolio und Themen:
Businesspläne, Geschäftskonzepte und Marketingkonzepte von A bis Z
Allgemeine und spezielle Betriebswirtschaft
Projekt- und Zeitmanagement
Strategische Ansätze und operative Umsetzungsmöglichkeiten
Leitungs- und Geschäftsführerkompetenzen
Marketing:
Healthmarketing
Diversity-Marketing (DM)
Sozialmarketing
Kundenakquise und -bindung,
Relationship-Marketing
Benchmarking
neue Märkte und Trends
Corporate Design und Culture
Marktforschung und alle notwendigen Analysen:
SWOT (Stärken-Schwächen/Chancen-Risiken)
Markt und Standort
Kunden und Konkurrenz
Absatzmittler und -helfer
Stakeholder
branchenspezifische Akteure und Entscheidungsträger
Diversity Management (DiM) und Workforce Diversity (WD)
Management des Sozialen / das Soziale im Management
Sozialmanagement / Healthmanagement
Human Resource Management (HRM), Personalbeschaffung und –führung
Internationales und Interkulturelles Management / Interkulturelle Öffnung
Kostenrechnung und internes Rechnungswesen
Grundlagen der Buchhaltung/-führung
Controlling
Finanzierung und Fördermöglichkeiten in Hamburg, deutschland- und EU-weit
Personal- und Organisationsentwicklung (POE)
Teambildung und –management
Qualitätsmanagement (QM), Qualitätssicherung (QS) und Beschwerdemanagement
Networking und Nutzung vorhandener Ressourcen
Krisenmanagement
Zusätzliches Fachwissen:
Sozialwesen
Gesundheitswesen
Freiberuflichkeit
Existenzgründung als 2. Standbein
Bildungs-, Erziehungs- und pädagogische Organisationen
Non-Profit Organisationen (NPOs) wie Stiftungen, Vereine, Gemeinnützigkeit